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   BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R   

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https://dejure.org/2015,38072
BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R (https://dejure.org/2015,38072)
BSG, Entscheidung vom 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R (https://dejure.org/2015,38072)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - B 10 EG 3/14 R (https://dejure.org/2015,38072)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Anspruch auf Elterngeld - Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit - Erholungsurlaub - Mindestelterngeld - Anrechnung von Urlaubsentgelt - Gleichheitssatz

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 4 BEEG vom 05.12.2006, § 1 Abs 6 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 1 S 2 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 3 BEEG vom 05.12.2006, § 3 Abs 2 S 1 Halbs 1 BEEG vom 05.12.2006
    Anspruch auf Elterngeld - keine volle Erwerbstätigkeit - bezahlter Erholungsurlaub im Vollzeitarbeitsverhältnis - Mindestelterngeld - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - Vorrangentscheidung zugunsten der Erziehung und Betreuung des Kindes - Einkommenseinbuße - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kein Anspruch auf Elterngeld bei Erholungsurlaub in einem unverändert fortbestehenden Vollzeitarbeitsverhältnis

  • rewis.io

    Anspruch auf Elterngeld - keine volle Erwerbstätigkeit - bezahlter Erholungsurlaub im Vollzeitarbeitsverhältnis - Mindestelterngeld - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - Vorrangentscheidung zugunsten der Erziehung und Betreuung des Kindes - Einkommenseinbuße - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Elterngeld bei Erholungsurlaub in einem unverändert fortbestehenden Vollzeitarbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Elterngeldrecht; Entschädigungsrecht wegen überlanger Verfahrensdauer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Elterngeld im bezahlten Erholungsurlaub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 120, 189
  • NJW 2016, 3117
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 7/11 R

    Elterngeld - Anspruchsvoraussetzung - Ausübung keiner oder keiner vollen

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R
    Das BSG habe bei Freistellung von der Arbeit bis zum Ablauf einer ausgesprochenen Kündigung angenommen, die tatsächliche Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit während des Bezugszeitraums sei ausreichend, um den Anspruch auf Elterngeld zu begründen (Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 7/11 R).

    Das Erfordernis "keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben" und das danach maßgebliche Fehlen eines Tätigseins entspricht der in den Materialien zum BEEG zum Ausdruck kommenden Zielrichtung des Elterngeldes: Dieses soll die tatsächliche Verfügbarkeit von Zeit, die zuvor mit Arbeit verbracht wurde, für die Betreuung und Erziehung des Kindes sicherstellen; das Elterngeld beschränkt sich insoweit nicht lediglich auf seine Entgeltersatzfunktion (BT-Drucks 16/1889 S 18, hieran anschließend BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3 RdNr 32).

    Hiervon ausgehend hatte der Senat seinem Urteil vom 29.8.2012 (B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3 RdNr 36) den Elterngeldbezug in Fällen einer - bezahlten - endgültigen Freistellung von der Arbeitsleistung im Rahmen eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses ermöglicht , hingegen hatte er in Fällen eines - bezahlten oder unbezahlten - Erholungs- oder Sonderurlaubs bzw Sabbaticals (vgl Salaw-Hanslmaier, Sabbatical und Elterngeld - geht das zusammen? ZRP 2009, 179) die Antwort auf die Frage, ob die Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit den Zugang zum Elterngeld ermöglicht, bisher offengelassen.

  • BVerfG, 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11

    Regelung zu sog. Partner- oder Vätermonaten nach § 4 Abs 3 S 1 BEEG durch Art 3

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R
    Dieses spezielle Anliegen des Gesetzgebers ist legitim (vgl zur Verfassungsmäßigkeit der Partnermonate vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11 - NJW 2012, 216; ferner BSG SozR 4-7837 § 4 Nr. 5) , beeinflusst aber im Übrigen nicht den nach übergeordneten Merkmalen zu bestimmenden Personenkreis im Geltungsbereich des BEEG.

    Unter Berücksichtigung der bereits ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der familienpolitischen Leistung des Elterngeldes unter Einschluss der Partnermonate (hierzu BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 3/10 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 1 RdNr 22, nachgehend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11 - NJW 2012, 216; BSG Urteil vom 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 3 RdNr 42 f; BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 6/13 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 5 RdNr 17 mwN) ist die unterschiedliche Behandlung von Elternteilen in Vollzeitarbeitsverhältnissen unter wertender Einbeziehung des Erholungsurlaubs im Vergleich zu Eltern, die eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur in den Grenzen des § 1 Abs. 6 BEEG ausüben und deshalb anders als der Erholungsurlauber im Vollzeitarbeitsverhältnis grundsätzlich Elterngeld als Sockelbetrag oder einkommensabhängige Leistung beziehen können, hinreichend sachlich gerechtfertigt.

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R
    Die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen müssen grundsätzlich für jeden einzelnen Lebensmonat vorliegen (zu Ausnahmen etwa § 1 Abs. 1 Nr. 3 iVm Abs. 5 BEEG; § 4 Abs. 4 BEEG idF vom 5.12.2006, aaO; vgl hierzu BSG Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R - BSGE 107, 1 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 2, RdNr 38 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 20/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 18).

    dd) Für die Grundvoraussetzung der Ausübung keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit iS des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BEEG ist es ohne Bedeutung, dass das für die Dauer eines Erholungsurlaubs zu zahlende Urlaubsentgelt als laufender Arbeitslohn zu den zu versteuernden Einkünften iS des § 2 Abs. 1 S 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz gehört (vgl Linck in Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 16. Aufl 2015, § 104 RdNr 100; Küttner, Personalhandbuch, 22. Aufl 2015, Stichwort Urlaubsentgelt) , die der Berechnung des Elterngeldes nach § 2 Abs. 1 S 2 und Abs. 7 S 1 BEEG (idF des Gesetzes vom 5.12.2006, aaO) zugrunde zu legen sind (Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Stand 8/2015, BEEG § 1 RdNr 49; anders zum Urlaubsgeld als einmaligem Bezug BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 20/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 18 RdNr 48 ff).

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 20/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R
    Unter den genannten Voraussetzungen ist Urlaubsentgelt als laufender Arbeitslohn keine Entgeltersatzleistung, wie etwa Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Renten (vgl BT-Drucks 16/1889 S 22; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 78 f).

    Dementsprechend ist der Gesetzgeber auch frei darin, die Erziehungs- und Betreuungsleistungen im Falle fehlenden Erwerbseinkommens mit Basisbeträgen zu honorieren (BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 55 f) und im Übrigen das Elterngeld als Lohnersatzleistung nur dann zu gewähren, wenn durch die Erziehungs- und Betreuungsleistung Einkommenseinbußen hinzunehmen sind (BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 38 ff) .

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R
    Die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen müssen grundsätzlich für jeden einzelnen Lebensmonat vorliegen (zu Ausnahmen etwa § 1 Abs. 1 Nr. 3 iVm Abs. 5 BEEG; § 4 Abs. 4 BEEG idF vom 5.12.2006, aaO; vgl hierzu BSG Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R - BSGE 107, 1 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 2, RdNr 38 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 20/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 18).
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R
    Dementsprechend ist der Gesetzgeber auch frei darin, die Erziehungs- und Betreuungsleistungen im Falle fehlenden Erwerbseinkommens mit Basisbeträgen zu honorieren (BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 55 f) und im Übrigen das Elterngeld als Lohnersatzleistung nur dann zu gewähren, wenn durch die Erziehungs- und Betreuungsleistung Einkommenseinbußen hinzunehmen sind (BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 38 ff) .
  • BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R

    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R
    Die Differenzierung ist die Folge der legitimen Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlagen nur zu unterstützen, wenn sie sich bei generalisierender, typisierender und pauschalierender Betrachtungsweise in der Frühphase der Elternschaft vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern wollen und kümmern können (zum Ausschluss nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer BSG Urteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 1/13 R - Juris RdNr 19 ff; BSG Urteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 5/14 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 3/10 R

    Elterngeld - Anspruchsdauer - Elterngeld für 14 Monate bei zusammenlebenden

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R
    Unter Berücksichtigung der bereits ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der familienpolitischen Leistung des Elterngeldes unter Einschluss der Partnermonate (hierzu BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 3/10 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 1 RdNr 22, nachgehend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11 - NJW 2012, 216; BSG Urteil vom 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 3 RdNr 42 f; BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 6/13 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 5 RdNr 17 mwN) ist die unterschiedliche Behandlung von Elternteilen in Vollzeitarbeitsverhältnissen unter wertender Einbeziehung des Erholungsurlaubs im Vergleich zu Eltern, die eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur in den Grenzen des § 1 Abs. 6 BEEG ausüben und deshalb anders als der Erholungsurlauber im Vollzeitarbeitsverhältnis grundsätzlich Elterngeld als Sockelbetrag oder einkommensabhängige Leistung beziehen können, hinreichend sachlich gerechtfertigt.
  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R

    Elterngeld - Bezugszeitraum - Monatsbetrag - Lebensmonat - Höhe - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R
    Unter Berücksichtigung der bereits ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der familienpolitischen Leistung des Elterngeldes unter Einschluss der Partnermonate (hierzu BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 3/10 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 1 RdNr 22, nachgehend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11 - NJW 2012, 216; BSG Urteil vom 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 3 RdNr 42 f; BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 6/13 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 5 RdNr 17 mwN) ist die unterschiedliche Behandlung von Elternteilen in Vollzeitarbeitsverhältnissen unter wertender Einbeziehung des Erholungsurlaubs im Vergleich zu Eltern, die eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur in den Grenzen des § 1 Abs. 6 BEEG ausüben und deshalb anders als der Erholungsurlauber im Vollzeitarbeitsverhältnis grundsätzlich Elterngeld als Sockelbetrag oder einkommensabhängige Leistung beziehen können, hinreichend sachlich gerechtfertigt.
  • BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 5/14 R

    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigte NATO-Angehörige -

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R
    Die Differenzierung ist die Folge der legitimen Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlagen nur zu unterstützen, wenn sie sich bei generalisierender, typisierender und pauschalierender Betrachtungsweise in der Frühphase der Elternschaft vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern wollen und kümmern können (zum Ausschluss nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer BSG Urteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 1/13 R - Juris RdNr 19 ff; BSG Urteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 5/14 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 6/13 R

    Elterngeld - Partnermonate - Unmöglichkeit der Betreuung durch den anderen

  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die

  • LSG Sachsen, 18.01.2007 - L 3 EG 4/04

    Anspruch auf Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG);

  • BFH, 20.10.2016 - VI R 57/15

    Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags gemäß § 33a Abs. 1 EStG

    Das BSG misst insbesondere auch dem Sockelbetrag den Zweck einer Honorierung der Erziehungs- und Betreuungsleistungen zu (BSG-Urteile vom 15. Dezember 2015 B 10 EG 3/14 R, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, und vom 19. Februar 2009 B 10 EG 1/08 R, juris, mit Hinweis auf Fuchsloch/Scheiwe, Leitfaden Elterngeld, Rz 43).
  • BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R

    Elterngeldrecht - Aufhebung der Adoptionspflege im ersten Bezugsmonat -

    Das Lebensmonatsprinzip (vgl BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8, RdNr 11) wird für die Adoptionspflege abgewandelt, weil die Vorschriften des BEEG mit der Maßgabe anzuwenden sind, dass statt des Zeitpunkts der Geburt der Zeitpunkt der Aufnahme bei der berechtigten Person maßgeblich ist (§ 1 Abs. 3 S 2 BEEG idF durch das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5.12.2006, aaO) .

    Sie schränkt auch den nach übergeordneten Merkmalen zu bestimmenden Personenkreis im Geltungsbereich des BEEG ebenso wenig ein, wie dies bei den Partnermonaten der Fall ist (vgl BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8, RdNr 22) .

  • BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R

    Elterngeld Plus - Anrechnung von Krankengeld im Bezugszeitraum

    Die Einführung dieser typisierenden und pauschalierenden Regelung widerspricht nicht dem Sinn und Zweck der Anrechnung auch solcher Entgeltersatzleistungen, die nachgeburtliches Einkommen ersetzen (so bereits - wenn auch nicht ausdrücklich - Senatsurteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8, RdNr 20; Senatsurteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 3/15 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 31 RdNr 23) .
  • BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 6/16 R

    Elterngeld - Lebensmonat des Kindes mit Bezug von Mutterschaftsgeld durch die

    Differenzierende Regelungen können vielmehr zulässig sein, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können, zwingend erforderlich sind (vgl BVerfGE 85, 191, 207; BSG Urteil vom 27.6.2013 - B 10 EG 10/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 22 RdNr 43; auch BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8, RdNr 25-26).
  • BSG, 08.11.2018 - B 10 EG 14/18 B

    Grundvoraussetzungen für den Elterngeldbezug

    Dies ergebe sich aus einer Auslegung des Begriffs "volle Erwerbstätigkeit" entsprechend der Entscheidung des BSG mit Urteil vom 15.12.2015 (B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8).

    Darüber hinaus weist die Klägerin selbst auf die Urteile des Senats vom 29.8.2012 (B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3) und 15.12.2015 (B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8) hin, die auch bereits vom LSG in der angefochtenen Entscheidung benannt worden sind.

    Begründet wird diese Behauptung mit der Aussage, dass entgegen der Einschätzung des LSG das BSG seinen Standpunkt, wann eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werde oder nicht, aus der genannten Entscheidung mit der nachfolgenden Entscheidung mit Urteil vom 15.12.2015 (B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8) nicht aufgegeben bzw wesentlich modifiziert habe.

    Tatsächlich hat sich das LSG gerade auf die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 15.12.2015 (B 10 EG 3/14 R, aaO) gestützt, ohne einen abweichenden Rechtssatz aufstellen zu wollen.

  • BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R

    Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

    Der Senat hat sein zunächst durch das tatsächliche Verhalten (tatsächliches Nichterbringen der Arbeitsleistung während einer Freistellung durch den Arbeitgeber; vgl BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3 RdNr 26) geprägtes Verständnis (sich hierauf stützend SG Berlin Urteil vom 22.1.2020 - S 2 EG 19/19 - juris RdNr 31, 34; vgl auch SG Hamburg Urteil vom 12.2.2020 - S 35 EG 3/19 - juris RdNr 5) dieser Norm zuletzt erweitert und entschieden, dass Erholungsurlaub die tatsächlich ausgeübte Erwerbstätigkeit nicht beendet, sodass die Inanspruchnahme von Erholungsurlaub im unverändert fortbestehenden Vollzeitarbeitsverhältnis nicht dazu führt, dass iS von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BEEG keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8, RdNr 12 ff) .
  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R

    Elterngeldrecht - Höhe - Einkommensermittlung - Berücksichtigung von steuerlichen

    Die Klägerin erfüllt zwar nach den nicht mit zulässigen Verfahrensrügen angegriffenen Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) alle Grundvoraussetzungen des § 1 Abs. 1 BEEG idF des Gesetzes vom 5.12.2006 (BGBl I 2748) für den Bezug von Elterngeld während des Bezugszeitraumes vom 6.1.2007 bis 5.1.2008 (zum Vorliegen der Grundvoraussetzungen im Bezugszeitraum vgl zuletzt BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - L 2 EG 3/21

    Elterngeld Plus - Partnerschaftsbonusmonate - Arbeitszeitkorridor -

    Ausgehend von dem Sinn und Zweck des BEEG, die Zeit für die Betreuung und Erziehung des Kindes sicherzustellen, stelle das BEEG dafür aber nicht den Erholungsurlaub zur Verfügung, sondern den davon zu unterscheidenden Anspruch auf Elternzeit nach § 15 BEEG (siehe BSG, Urteil vom 15. Dezember 2015 - B 10 EG 3/14 R - juris Rn. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2021 - L 13 EG 18/19

    Anspruch auf Elterngeld Anforderungen an die Festsetzung und Erstattung von

    Anerkannt ist, dass z.B. Erholungsurlaub (vgl. BSG, Urteil v. 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R, juris Rn. 13 ff.) eine Erwerbstätigkeit i.S.d. genannten Vorgaben darstellt (vgl. auch Ziff. 1.1.1.3.2 der Richtlinien zum BEEG) und somit nicht zu einer Reduzierung der geforderten Stundenzahlen führen kann (zur Zahlung von Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld vgl. aber SG Berlin, Urteil v. 22.01.2020 - S 2 EG 19/19, juris Rn. 33 ff.; Röhl, in: BeckOK Arbeitsrecht, § 4 BEEG, Rn. 32).
  • SG Berlin, 22.01.2020 - S 2 EG 19/19

    Elterngeld, Partnerschaftsbonus, Erwerbstätigkeit, Krankheit, Krankengeldbezug

    Zu dieser Regelung ist höchstrichterlich entschieden worden, dass Erholungsurlaub im Vollzeitarbeitsverhältnis die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht unterbricht (vgl. BSG v. 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R, LS und RdNr. 15, juris), jedoch keine Erwerbstätigkeit bei einer Freistellung von der Arbeitsleistung bei voller Lohnzahlung vorliegt (vgl. BSG v. 29.8.2012 - B 10 EG 7/11 R, LS und RdNr. 26ff.; juris).
  • SG Dresden, 22.08.2023 - S 45 EG 9/22
  • SG Hamburg, 12.02.2020 - S 35 EG 3/19
  • SG Hamburg, 12.02.2020 - S 35 EG 4/19
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   BSG, 30.04.2014 - B 10 EG 3/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12243
BSG, 30.04.2014 - B 10 EG 3/14 B (https://dejure.org/2014,12243)
BSG, Entscheidung vom 30.04.2014 - B 10 EG 3/14 B (https://dejure.org/2014,12243)
BSG, Entscheidung vom 30. April 2014 - B 10 EG 3/14 B (https://dejure.org/2014,12243)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

    Auszug aus BSG, 30.04.2014 - B 10 EG 3/14 B
    Auch erwähnt der Kläger die weitere Entscheidung des BSG vom 29.8.2012 (B 10 EG 20/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 18); in dieser Entscheidung hat das BSG für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld entschieden, das derartige Zahlungen zum Arbeitslohn gehören, aber sie dann nicht bei der Elterngeldberechnung zu berücksichtigen sind, wenn sie kein laufender Arbeitslohn, sondern als sonstige Bezüge anzusehen sind.

    Es liegen danach lediglich dann keine sonstigen Bezüge, sondern laufender Arbeitslohn vor, wenn es sich um mindestens zwei zusammenhängende Zahlungen innerhalb des Bemessungszeitraums handelt, die nicht anlassgebunden, sondern zeitraumbezogen geleistet werden und eine hinreichende Beziehung zu der tatsächlich erbrachten Arbeit haben (vgl Senatsurteil vom 29.8.2012, aaO, RdNr 48 ff, 52).

    Er trägt im Wesentlichen vor, es liege eine Abweichung des LSG von dem Urteil des BSG vom 29.8.2012 (B 10 EG 20/11 R) vor und arbeitet zwei Rechtssätze des BSG aus dieser Entscheidung heraus.

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 30.04.2014 - B 10 EG 3/14 B
    Schließlich ist darzulegen, dass die berufungsgerichtliche Entscheidung auf der gerügten Divergenz beruhe (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29).

    Ein solcher Mangel stellt jedoch, auch wenn er vorläge, keine Divergenz im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG dar (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26).

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 30.04.2014 - B 10 EG 3/14 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung erforderlich ist, und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).

    Es ist nicht zulässiger Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde, ob das LSG richtig entschieden hat (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 30.04.2014 - B 10 EG 3/14 B
    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfGE aaO), zB wenn ein Gericht - ohne entsprechende Beweisaufnahme - das Gegenteil des Vorgebrachten annimmt, den Vortrag eines Beteiligten als nicht existent behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274) oder wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern der Tatsachenvortrag nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht unerheblich ist (BVerfGE 86, 133, 146).

    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Beschlüsse vom 31.8.1993 - 2 BU 61/93 - HVBG-Info 1994, 209; vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 und vom 17.2.1999 - B 2 U 141/98 B - HVBG-Info 1999, 3700; BVerfGE 66, 116, 147; 74, 1, 5; 86, 133, 145).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 30.04.2014 - B 10 EG 3/14 B
    Diese Vorschrift soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (siehe § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).

    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet lediglich dann einen Hinweis, wenn das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 84, 188, 190).

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 30.04.2014 - B 10 EG 3/14 B
    Diese Vorschrift soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (siehe § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfGE aaO), zB wenn ein Gericht - ohne entsprechende Beweisaufnahme - das Gegenteil des Vorgebrachten annimmt, den Vortrag eines Beteiligten als nicht existent behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274) oder wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern der Tatsachenvortrag nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht unerheblich ist (BVerfGE 86, 133, 146).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BSG, 30.04.2014 - B 10 EG 3/14 B
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt indessen nicht davor, das ein Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (BVerfGE 64, 1, 12; 76, 93, 98).
  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R

    Elterngeld - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zufluss -

    Auszug aus BSG, 30.04.2014 - B 10 EG 3/14 B
    Zwar setzt sich der Kläger mit der Entscheidung des BSG vom 18.8.2011 (B 10 EG 5/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 11) auseinander, in der der Senat ausgeführt hat, dass die Neufassung des § 2 Abs. 7 S 2 BEEG ab 1.1.2011, wonach "im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge behandelte Einnahmen nicht berücksichtigt werden", auf vor ihrem Inkrafttreten abgeschlossene Leistungsfälle nicht anwendbar ist.
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BSG, 30.04.2014 - B 10 EG 3/14 B
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt indessen nicht davor, das ein Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (BVerfGE 64, 1, 12; 76, 93, 98).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 30.04.2014 - B 10 EG 3/14 B
    Ein solcher Mangel stellt jedoch, auch wenn er vorläge, keine Divergenz im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG dar (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 7/13 R

    Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren -

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 14/13 R

    Elterngeld - Berücksichtigung von Provisionen - sonstige Bezüge - laufender

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 11/03 B

    Würdigung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BSG, 18.12.2000 - B 2 U 336/00 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Aufklärung des Sachverhaltes - Von

  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 12/13 R

    Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren -

  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

  • BSG, 26.11.1975 - 5 BKn 5/75

    Berufungsgericht - Amtsermittlungspflicht - Stellung eines Beweisantrages -

  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

  • BSG, 17.02.1999 - B 2 U 141/98 B

    Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 31.08.1993 - 2 BU 61/93

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2015 - L 11 EG 936/14
    Der Senat hat bereits zu einem vergleichbaren Fall, der einen Arbeitskollegen der Klägerin betraf, entschieden, dass auch unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung bei der vorliegenden arbeitsvertraglichen Gestaltung von sonstigen Bezügen auszugehen ist (Senatsurteil vom 21.01.2014, L 11 EG 3536/12, juris; nachgehend BSG 30.04.2014, B 10 EG 3/14 B).
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